
Betriebliche Altersvorsorge
…für Arbeitnehmer: Rente vom Arbeitgeber
Für eine zukunftsfeste Altersvorsorge ist die betriebliche Altersversorgung für Arbeitnehmer ein wichtiger Baustein. Rund 40 Prozent der Arbeitnehmer haben jedoch bis heute keine betriebliche Altersversorgung.
Ein besonderer Vorteil der betrieblichen Altersversorgung für Arbeitnehmer ist die Möglichkeit des Bruttolohnsparens - auch Gehaltsumwandlung genannt. Hierbei überweist der Arbeitgeber den Beitrag direkt an den Versorgungsträger unmittelbar aus dem Bruttolohn des Arbeitnehmers. Der Beitrag ist für den Arbeitnehmer somit frei von Steuern und Sozialabgaben. Erst im Ruhestand sind die Auszahlungen dann steuer- und sozialversicherungspflichtig. Versorgungsträger sind heute aber nicht mehr nur Versicherungen sondern auch Investmentfondsgesellschaften.
…für Geschäftsführer und Arbeitgeber
Geschäftsführer und Arbeitgeber erhalten häufig eine Pensionszusage. Auch diese können heute mit Investmentfonds rückgedeckt werden, damit dem Unternehmen in der Auszahlungshase genügend Liquidität zur Verfügung steht.
Zeitwertkonten, um vorzeitig in den Ruhestand zu gehen oder um einen längeren Urlaub (Sabbatical) zu finanzieren, können ebenfalls mit Investmentfonds unterlegt werden.